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Verfahrens(an)leitung durch das BFG
Immer wieder wird von Abgabenbehörden übersehen, bei der Einbringung von Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid über den verfahrensrechtlichen Bescheid abzusprechen. Dies führt zu einem doppelten „Unzuständigkeitsdilemma“ des BFG, für das der im Erkenntnis des , angeführte Säumnisschutz wohl nicht ausreicht.
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RV/5101805/2015, Revision nicht zugelassen; Ra 2017/13/0010 | § 262 BAO; § 25a Abs 3 VwGG; § 88a Abs 3 VfGG |
1. Der Fall
Am erließ die belangte Behörde folgende Bescheide:
Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006;
Einkommensteuerbescheid 2006;
Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2007;
Einkommensteuer 2007.
Wie sich nach einem Mängelbehebungsverfahren des BFG herausstellte, richtete sich die Berufung vom sowohl gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 als auch gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2006 und 2007.
Mit den Beschwerdevorentscheidungen vom wurden lediglich die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 vom als unbegründet abgewiesen. Über die...