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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Norm: § 34 EStG 1988.
Entscheidung: RV/7104127/2014, Revision zugelassen und eingebracht.
(B. R.) – Ist die Tochter aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers zu 100 % behindert, sind die Kosten des in weiterer Folge gegen den mutmaßlichen Schädiger geführten Schadenersatzprozesses in Anbetracht der die Eltern treffenden Unterhaltspflicht nicht unmittelbar zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage der Tochter erforderlich; sie erwachsen dem Steuerpflichtigen daher nicht zwangsläufig.