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SWK 29-30, 20. Oktober 2021, Seite 1307

Die ertragsteuerliche Einstufung von Genussrechten

Sollte die Rechtsprechung des deutschen BFH auf die steuerliche Einstufung nach österreichischem Recht übertragen werden?

Alexander Steinmetz

Die Frage, ob und anhand welcher Kriterien Genussrechte in steuerlicher Hinsicht als Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind, ist eine der komplexesten und umstrittensten im österreichischen Steuerrecht. Mit Urteil vom , I R 44/17, hat sich der deutsche BFH zu Zweifelsfragen geäußert, die ebenso bei der steuerlichen Einstufung von Genussrechten nach österreichischem Recht bestehen. Dieser Beitrag soll der Frage nachgehen, ob und inwiefern die Rechtsprechung des deutschen BFH auf die österreichische Einstufung von Genussrechten als ertragsteuerliches Eigenkapital oder Fremdkapital übertragen werden sollte.

1. Eigenkapital- vs Fremdkapitalgenussrechte

Genussrechte stellen in der Praxis aufgrund der flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten eine gängige Finanzierungsform dar. Die weitgehende privatautonome Gestaltungsfreiheit ermöglicht vielfältige Gestaltungsvarianten, wodurch sich in der bilanziellen und der steuerlichen Beurteilung von Genussrechten zahlreiche Abgrenzungsfragen ergeben.

In ertragsteuerlicher Hinsicht wird zwischen Substanzgenussrechten (Eigenkapital) und Nominalgenussrechten (Fremdkapital) unterschieden. Während Genussrechtsvergütungen für Fremdkapital...

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