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SWK 15, 20. Mai 2022, Seite 679

Entgeltlicher Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht und auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot

Entscheidung: Ra 2021/13/0117 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 29 Z 3 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Anlässlich der Veräußerung eines Grundstücks verzichtete eine Steuerpflichtige gegen Entgelt – dieses wurde im Kaufvertrag als Teil des Kaufpreises ausgewiesen – auf ein zu ihren Gunsten eingeräumtes Fruchtgenussrecht und auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot.

Das Finanzamt stufte den Verzicht auf das Veräußerungs- und Belastungsverbot als einen nach § 29 Z 3 EStG steuerpflichtigen Vorgang ein, wobei es annahm, dass die Hälfte des Gesamtentgelts darauf entfalle.

Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und errechnete einen niedrigeren „Wert“ des Veräußerungs- und Belastungsverbots.

Rechtliche Beurteilung: Die Revision verweist darauf, dass die ImmoESt in voller Höhe – somit vom gesamten Kaufpreis für das Grundstück, ohne Kürzung um das an die Revisionswerberin gezahlte Entgelt – bezahlt worden sei. Dies hat aber keine Auswirkung darauf, ob eine zu besteuernde Leistung der Revisionswerberin – an die Verkäufer – vorliegt; der Besteuerung dieser Leistung steht die Besteuerung des Verkaufs des Grundstücks nicht entgegen.

Wenn geltend gemacht wird, das Veräußerungs- und Belastungs...

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