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Unterliegt das Kartenpokerspiel den Glücksspielabgaben?
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Unterliegt das
Kartenpokerspiel den Glücksspielabgaben? | |
RV/7103332/2011, Revision
anhängig |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin veranstaltete im Zeitraum Jänner 2011 bis April 2011 Kartenpokerspiele in Form von Cashgame und in Turnierform, erstattete dem Finanzamt eine Abgabenmeldung gemäß § 57 GSpG und stellte den Antrag auf Bescheiderlassung ge S. 305 mäß § 201 BAO. Das Finanzamt führte bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung betreffend Glücksspielabgabe für den Zeitraum bis durch und erließ die Bescheide gemäß § 201 BAO.
In der dagegen erhobenen Beschwerde wendete die Beschwerdeführerin ein, dass § 57 Abs 1 GSpG an das Vorliegen eines Glücksspiels anknüpfe, doch tatsächlich sei Poker überwiegend ein Geschicklichkeitsspiel, was ...