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Wird dem Antrag gemäß § 17 GrEStG auf Erstattung der GrESt nicht stattgegeben, entsteht kein Guthaben auf dem Abgabenkonto
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Wird dem Antrag gemäß
§ 17 GrEStG
auf Erstattung der GrESt nicht
stattgegeben, entsteht kein Guthaben auf dem
Abgabenkonto | |
RV/7101586/2013, Revision
nicht zugelassen | § 17 GrEStG
iVm § 239
BAO |
1. Der Fall
Mit Kaufvertrag vom verkaufte der Beschwerdeführer sein Grundstück an die Firma XY um den Kaufpreis von 80.000 Euro. Die GrESt wurde selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Mit Versäumungsurteil vom wurde der Kaufvertrag aufgehoben. Mit Schreiben vom stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die GrESt gemäß § 17 GrEStG nicht festzusetzen und diesen Betrag aufgrund der Exekutionsbewilligung zu seinen Handen zu bezahlen. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid...