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Vermietung von Miteigentumsgemeinschaften an Dritte und an Miteigentümer
Unternehmerqualität versus Durchgriff nach Maßgabe der Miteigentumsquoten
Vermieten Miteigentümer Wohnraum an Dritte und an Miteigentümer, stellt sich die Frage, wie eine solche Vermietung in der Umsatzsteuer und in der Einkommensteuer zu erfassen ist. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen werden entwickelt.
1. Fallbeispiel
Zwei natürliche Personen, A und B, haben je zur Hälfte ein Haus mit vier Wohnungen von einer Tante geerbt. Die vier Wohnungen haben eine Nutzfläche von je 150 m2, je einen Abstellraum im Keller und je zwei Abstellplätze in der Tiefgarage. Ein Parkplatz für Besucher, Post, Lieferanten, Handwerker etc bietet fünf Stellplätze im Freien. Der Garten ist ebenso allgemein zugänglich.
Alle Wohnungen sind gleichwertig. Zwei Wohnungen werden an Dritte um je 1.000 Euro Entgelt monatlich (+ USt + Betriebskosten) vermietet. Zwei Wohnungen werden von A und B mit ihren Familien bewohnt.
Fallvariante a: A und B mieten um eine marktkonforme Miete wie die Dritten.
Fallvariante b: A und B nutzen als Miteigentümer unentgeltlich aufgrund einer zwischen A und B vereinbarten „Gebrauchsregelung“.
S. 668 2. Miteigentumsgemeinschaften in der Umsatzsteuer
2.1. Unternehmerqualität nach § 2 UStG und Art 9 MwStSyst-RL
Wer selbständig und nachhaltig gegen Entgelt leistet (L...