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BFGjournal 7, Juli 2009, Seite 272

Einbringung – Wechsel der Gewinnermittlungsart, Ermittlung des Verkehrswerts

Klaus Hirschler, Christian Oberkleiner und Gottfried Maria Sulz

Kommt es im Zuge einer Einbringung durch den Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu einer Aufwertung des Grund und Bodens und/oder eines nicht betrieblich genutzten Gebäudeteiles zum höheren Teilwert, so ist im Falle einer zeitnahen Veräußerung der tatsächliche Verkaufspreis zuzüglich zwischenzeitiger Abschreibungen maßgeblich und nicht ein durch einen Sachverständigen ermittelter Verkehrswert, wenn keine außergewöhnlichen Umstände ersichtlich sind, die auf die Bildung des Kaufpreises Einfluss nahmen.


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Einbringung – Wechsel der Gewinnermittlungsart, Ermittlung des Verkehrswerts

Der Fall

Ein Einzelunternehmen wurde zum gemäß Art. III UmgrStG in die berufungswerbende GmbH eingebracht. Im Zuge dessen erfolgte durch den Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 eine Aufwertung des Grund und Bodens sowie eines bislang nicht betrieblich genutzten Gebäudeteiles in Höhe von 439.857,13 Euro. Die Aufwertung erfolgte auf der Basis eines Schätzgutachtens eines gerichtlich beeideten Sachverständigen. Laut Schätzgutachten betrug der Verkehrswert zum Einbringungsstichtag für den betrieblichen und für den außerbetrieblichen Anteil insgesamt 627.529,92 Euro. Am (!), also ca...

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