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Rechtsgeschäftsgebühr neben Erbschaftssteuer und Gerichtsgebühren bei Verpfändung von Liegenschaften für Pflichtteilsforderung in einem gerichtlichen Vergleich
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Rechtsgeschäftsgebühr neben Erbschaftssteuer und Gerichtsgebühren bei Verpfändung von Liegenschaften für Pflichtteilsforderung in einem gerichtlichen Vergleich | |
§ 19 Abs. 2, § 33 TP 18 GebG |
Der Fall
In einem vor dem Landesgericht abgeschlossenen Vergleich mit dem Pflichtteilsberechtigten verpfändete der Erbe zur Sicherstellung der Pflichtteilsforderung Liegenschaften. Das Finanzamt setzte dafür die Rechtsgeschäftsgebühr für Hypothekarverschreibungen (1 %) fest. Der Pflichtteilsberechtigte wendete in der Berufung dagegen ein, dass die Befreiung des § 19 Abs. 2 GebG für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu einem verkehrsteuerlichen Hauptgeschäft zur Anwendung käme. Eine solche sei die Erbschaftssteuer, der er als Pflichtteilsberechtigter unterlegen sei. Weiters unterläge ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich neben der Gerichtsgebühr für Vergleiche keiner Rechtsgeschäftgebühr.
Die Entscheidung
Die Befreiung des § 19 Abs. 2 GebG bestimmt im Wesentlichen, dass bei mehreren Rechtsgeschäften in einer Urkunde grundsätzlich jedes für sich der Gebühr zu unterziehen ist, es sei denn, es handelt sich um ein Sicherungs- und Erfüllungsgeschäft zu dem in derselben Urkunde abgeschlossenen Hauptgeschäft. Da der Pfli...