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BFGjournal 7, Juli 2009, Seite 260

Aufwendungen für Therapiehunde

Martin Kuprian

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Aufwendungen für Therapiehunde

Der Fall

Die Berufungswerberin ist diplomierte Sozialarbeiterin und Heilpädagogin. Im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung beantragte sie unter anderem die Berücksichtung der Tierarztkosten für zwei Therapiehunde in Höhe von 2.947,20 Euro als Werbungskosten. Im Gegensatz zum „normalen Haushund“ seien nämlich Therapiehunde viel strengeren Kontrollen unterworfen und müssten eine Reihe von Impfungen erhalten.

In weiterer Folge vertrat die Berufungswerberin die Ansicht, dass die den Therapeuten begleitenden Hunde speziell für diesen Einsatz trainiert und ausgebildet werden würden und Therapiehunde daher, analog zu einem PC, als Arbeitsmittel anzusehen seien. Dies müsse dazu führen, dass sowohl die Anschaffungs- als auch die Erhaltungskosten (inkl. Futter, Impfungen etc.) steuerlich voll abzugsfähig wären.

Die Anschaffung der beiden Hunde sei privat erfolgt, der Dienstgeber habe sich nur an den Kosten der speziellen Therapiehundeausbildung finanziell beteiligt. Zusatzkosten (wie bspw. Auto-Sicherheitsgurte für die Hunde, Spezialmaterialien, „Leckerlis“ und Aufbewahrungsbehälter, mit denen die Feinmotorik der Klienten geschult werde,...

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