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Strafbefreiende Selbstanzeige bei Schätzung des Verkürzungsbetrages durch den Abgabepflichtigen
Im gegenständlichen Fall hat sich der UFS das erste Mal mit einer Selbstanzeige befasst, bei der eine Abgabepflichtige die Verkürzungsbeträge geschätzt hat. Zu prüfen war die Erfüllung von Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 29 FinStrG (fristgerechte Einbringung, Offenlegung, Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften).
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Der Fall
Gegen eine Gastgewerbetreibende wurde am ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgaberechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005 in der Höhe von x Euro verkürzt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1, 3 lit. a FinStrG begangen hat.
Grundlage für die Erlassung des Einleitungsbescheides waren die Feststellungen einer Betriebsprüfung, deren Steuernachforderungen auf einer vor Prüfungsbeginn erstatteten Selbstanzeige basierten.
Die Offenlegung erfolgte im Rahmen einer Selbstschätzung der Abgabepflichtigen, wobei die Schätzungsparameter – Höhe des verkürzten Bruttoumsatzes und Aufteilung auf die Sparten Flaschenbier und Spirituosen sowie der Tatzeitraum – im Schrif...