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VwGH-Abweisung: Anspruch auf Abgabenerhöhung ist nicht auf Prüfungszeitraum beschränkt
Entscheidung: RV/7102977/2017, vom VwGH mit Erkenntnis vom , Ro 2019/16/0003, als unbegründet abgewiesen (zuvor VfGH-Beschwerde mit Erkenntnis vom , E 2751/2018, abgewiesen).
Normen: § 29 Abs 6, 99 Abs 2, 265 Abs 1w FinStrG.
Die Abgabenbehörde und das BFG waren bei der Bemessung der Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG idF FinStrG-Novelle 2014 weder auf den Zeitraum ab dem Inkrafttreten dieser Novelle noch auf jenen in der Ankündigung vom Oktober 2016 beschränkt, sondern konnten prüfen, ob der Bemessung der Abgabenerhöhung sämtliche während des gesamten Zeitraums der Selbstanzeige verkürzten Abgabenbeträge – die Höhe der einzelnen verkürzten Abgabenbeträge ist nicht strittig – zugrunde zu legen seien, weil die Selbstanzeige auch insoweit anlässlich der angekündigten Außenprüfung erstattet worden sei.