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Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern
In diesem Beitrag werden das , Finanzamt B/A-Brauerei, zur deutschen Grunderwerbsteuer und der , im Zusammenhang mit Glücksspielabgaben besprochen.
1. Befreiung für Umgründungsvorgänge ist keine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV
Entscheidung: , Finanzamt B/A-Brauerei.
Norm: Art 107 Abs 1 AEUV; § 6a dGrEStG.
1.1. Die Vorlagefrage
Ist Art 107 Abs 1 AEUV dahin gehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft in Höhe von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?
1.2. Der Fall
Die A-Brauerei hielt seit mehr als fünf Jahren 100 ...