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BFGjournal 4, April 2019, Seite 160

Gründung einer Gruppenpraxis außerhalb des UmgrStG wirklich steuerneutral?

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft außerhalb des Umgründungssteuerrechts ist nach der Rechtsprechung des VwGH weder als Betriebsveräußerung noch als Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neugründung durch die Gesellschaft, sondern als einkommensteuerlich unerheblicher Wandel in der Rechtsform anzusehen (). Erhält der einbringende Einzelunternehmer Abgeltungszahlungen oder werden die Wirtschaftsgüter bei der Personengesellschaft nicht mit den Buchwerten, sondern mit höheren Werten angesetzt, ergibt sich beim Einbringenden eine Gewinnrealisierung.

Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellt, gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen der Gesellschaft. Auch wenn das Wirtschaftsgut nicht der Gesellschaft gehört, sondern im (Allein-)Eigentum des Gesellschafters steht, kann es Betriebsvermögen darstellen. Es gehört in diesem Fall zum betrieblichen Sondervermögen des Gesellschafters. Das gilt auch für Grundstücke, die im (Allein-)Eigentum des Gesellschafters stehen und die dieser der Gesellschaft zur Nutzung überlässt, insbesondere an die Gesellschaft...

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