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BFGjournal 4, April 2019, Seite 148

Verlustvortragsgrenze und Auslandsverluste

Katharina Deutsch

Bei der Anwendung innerstaatlichen Außensteuerrechts stellt sich regelmäßig nicht nur die Frage der Einordnung in das Regelungssystem des Ertragsteuerrechts, sondern insb auch die Frage der Vereinbarkeit der Bestimmungen mit dem DBA- und dem Unionsrecht. Dass die Verlustvortragsgrenze auch auf in den Verlustvortrag eingegangene, nachzuversteuernde Auslandsverluste anzuwenden ist, hat das BFG in zwei Entscheidungen bejaht und setzte sich dabei sowohl mit verfassungsrechtlichen Fragen als auch mit dem internationalen Steuerrecht eingehend auseinander.


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RV/7102026/2013, Revision nicht zugelassen; , RV/7103985/2014, Revision nicht zugelassen
§ 2 Abs 2 lit b, Abs 8 Z 3 EStG 1988; Art 6 DBA Deutschland; Art 49 AEUV

1. Der Fall

1.1.

Der Beschwerdeführer hielt als Kommanditist eine Beteiligung an einer deutschen GmbH & Co KG. Nach dem DBA Deutschland waren die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Beteiligung an dieser Kommanditgesellschaft im Inland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. In Entsprechung von § 2 Abs 8 Z 2 EStG erfolgte eine Umrechnung der Einkünfte aus der ausländischen Beteiligung auf das inländische Steuerrecht. In Vorjahren erzielte der Beschwerdeführer Verluste aus dieser Be...

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