Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 4, April 2022, Seite 135

Einheitsbewertung nicht auf Basis von realen Erträgen, sondern fiktivem Vergleichsbetrieb iSd § 34 BewG

Entscheidung: RV/7100818/2018.

Norm: § 34 BewG.

Die Einheitsbewertung basiert nicht auf realen Erträgen, sondern orientiert sich gem § 34 BewG nach fiktiven Vergleichsbetrieben. Alternative dazu wäre eine Bewertung auf Basis von Verkehrswerten, die in der Regel höher ausfallen würde. Der VfGH hat am , B 298/10, erkannt, dass der Gleichheitsgrundsatz es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, ein mit Typisierungen und Schätzungen operierendes Bewertungsverfahren zu wählen.

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden