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BFGjournal 4, April 2022, Seite 112

Keine Verlustverwertungsbeschränkung beim gewerblichen Grundstückshandel

Melanie Mischkreu, Christian Oberkleiner und Pavel Knesl

Das BFG hat sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigt, ob negative Einkünfte aus einem Beteiligungsmodell am gewerblichen Immobilienhandel unter die Bestimmungen des § 2 Abs 2a EStG fallen und somit mit anderen Einkünften nicht ausgleichsfähig sind. Im Ergebnis wurde das Vorliegen eines schädlichen Verlustbeteiligungsmodells vom BFG verneint.

Rechtssatz 1: Durch § 2 Abs 2a EStG 1988 soll sichergestellt werden, dass sich private Investitionsentscheidungen an wirtschaftlichen und nicht an steuerlichen Kriterien ausrichten, um der Gefahr von Fehlallokationen vorzubeugen. Die Bestimmung knüpft an einen bestimmten Investitionstypus an, dessen Investitionsentscheidung nicht primär anhand wirtschaftlicher Erwägungen getroffen wird, sondern im Kern überwiegend steuerlich motiviert ist. Ausdruck dieses Gedankens ist das in § 2 Abs 2a EStG 1988 (einzig) normierte Regelbeispiel, wonach das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, wenn der Erwerb oder das Eingehen einer Beteiligung allgemein angeboten wird und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar wären, die nach Steuern mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern be...

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