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Lieferung: Bemessungsgrundlage
Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage. – (§ 4 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2017/15/0012)