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BFGjournal 2, Februar 2010, Seite 72

Wiederholtes Kanzleiversehen als Wiedereinsetzungsgrund

Johann Fischerlehner

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Wiederholtes Kanzleiversehen als Wiedereinsetzungsgrund

Der Fall

Der steuerliche Vertreter der Berufungswerber hat mit FinanzOnline am die Körperschaftsteuererklärung für 2005 eingebracht und in der Erklärung darauf hingewiesen, dass das Formular E 108c (Beilage zur Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer Forschungsprämie, Bildungsprämie oder Lehrlingsausbildungsprämie) in Papierform eingebracht wird. Mit Bescheid vom wurde die Körperschaftsteuer für 2005 festgesetzt.

Der steuerliche Vertreter beantragte mit dem Anbringen vom die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und legte dem Finanzamt das Formular E 108c vor. Darin wurde für das Jahr 2005 die Lehrlingsausbildungsprämie (§ 108f EStG 1988) geltend gemacht. Zur Begründung wurde im Verfahren vorgebracht, das gegenständliche Schreiben habe sich in einem Kuvert, das am beim Finanzamt hätte eingereicht werden sollen, befunden. Insgesamt seien an diesem Tag ca. zehn Kuverts zum Finanzamt gebracht worden. Während der Fahrt sei das gegenständliche Kuvert so unglücklich unter den Autositz gerutscht, dass es erst am wieder gefunden wurde. Die Schriftstücke würden seit 15 J...

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