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Bewertung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer
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Bewertung des
gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als
Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer
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Der Fall
Die Stifterin A trat mit einer Nachstiftung an ihre Privatstiftung ihren GmbH-Anteil ohne Gegenleistung ab. Diese Nachstiftung unterlag noch der Schenkungssteuer. Strittig war in diesem Verfahren die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. Da GmbH-Anteile geschenkt wurden, waren sie gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 13 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Hintergrund war, dass der nachgestiftete GmbH-Anteil die Beteiligungen an der A-GmbH und der T-GmbH „repräsentierte“. Der Stifter B hatte...