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BFGjournal 2, Februar 2010, Seite 70

Bewertung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer

Hedwig Bavenek-Weber

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Bewertung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer
§§ 3, 19 ErbStG

Der Fall

Die Stifterin A trat mit einer Nachstiftung an ihre Privatstiftung ihren GmbH-Anteil ohne Gegenleistung ab. Diese Nachstiftung unterlag noch der Schenkungssteuer. Strittig war in diesem Verfahren die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. Da GmbH-Anteile geschenkt wurden, waren sie gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 13 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Hintergrund war, dass der nachgestiftete GmbH-Anteil die Beteiligungen an der A-GmbH und der T-GmbH „repräsentierte“. Der Stifter B hatte...

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