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Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG wegen verspäteter Erklärungsvorlage
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Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG wegen verspäteter Erklärungsvorlage | |
§ 4 NeuFöG i. V. m. § 8 Abs. 2 GrEStG |
Der Fall
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wurde gegen Ausgedinge und Übernahme des Wohnbauförderungsdarlehens am übergeben. Mit Schreiben vom wurden dem Finanzamt eine Vertragsausfertigung darüber sowie das Formular Neufö 3 übergeben. Das Finanzamt versagte die Befreiung und setzte die Grunderwerbsteuer fest. In der Berufung wurde eingewendet, dass wegen des Wohnbauförderungsdarlehens eine Genehmigung des Übergabevertrags durch das Land Niederösterreich einzuholen war, weswegen die Grunderwerbsteuerschuld erst im Zeitpunkt der Genehmigung entstanden und daher die Vorlage des Neufö 3 rechtzeitig sei.
Die Entscheidung
Die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes (NeuFöG) kommen nicht nur bei der Neugründung von Betrieben zum Tragen, sondern in § 5a NeuFöG wird für Zwecke der Grunderwerbsteuer ein Freibetrag von 75.000 Euro gewährt, wenn ein Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird. Nach der Judikatur des VwGH (, 2003/16/0472) müssen dazu bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sein: Die Vorlage des amtlichen Vordruc...