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BFGjournal 2, Februar 2010, Seite 61

Keine österreichische Umsatzsteuer für Sportwetten

Erich Schwaiger

Wie die Schwammerln wachsen Wettbüros aus den Städten, und nicht nur bwin dürfte sich mit damit verbundenen umsatzsteuerlichen Problemen herumzuschlagen haben. Der UFS klärte nun für die Rechtslage bis 2009, dass die Vermittlung von Sportwetten in dem Land erbracht wird, von dem aus der Wettanbieter sein Unternehmen betreibt.


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Der Fall

Der Berufungswerber betrieb 2008 in einer Art Franchisesystem mehrere Wettlokale in Österreich und nahm dort als Vermittler Sportwetten für einen Wettanbieter an, der in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Staat A) ansässig war und von dort aus sein gesamtes operatives Geschäft betrieb. Der Abschluss der Wetten kam dadurch zustande, dass die Daten in den Wettlokalen eingegeben und über die Server im EU-Ausland verarbeitet wurden.

Es war unstrittig, dass sowohl die Geschäftsleitung des Wettanbieters als auch die diesem zuzurechnenden Entscheidungsträger vom Ausland aus agierten und die zentralen Server sich dort befanden.

Der Berufungswerber nahm nur die Wetteinsätze entgegen und zahlte Gewinne aus. Auf die Wetten selbst hatte er keinen Einfluss. Die Wettlokale, die Infrastruktur und das Personal waren ihm...

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