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BFGjournal 3, März 2015, Seite 117

Zinsloses Darlehen als Nutzungseinlage

(B. R.) – Gewährt ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein zinsenloses Darlehen und werden insoweit auch keine Zinsen gebucht, ist von einer Nutzungseinlage auszugehen. Nach herrschender Meinung sind Nutzungseinlagen nicht einlagefähig, weshalb auf Ebene des Anteilsinhabers keine fiktiven Betriebseinnahmen vorliegen. Auch der VwGH hat bereits in mehreren Erkenntnissen seine ablehnende Haltung zur steuerlichen Erfassung von Nutzungseinlagen durchblicken lassen ( RV/7101663/2007, Revision nicht zugelassen).

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