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Optionsprämie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Optionsprämien im Zusammenhang mit einem Währungsoptionsvertrag (Fremdwährungskredit) sind nach Auffassung des BFG bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig.
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RV/5101044/2013, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht |
1. Der Fall
Eine Immobiliengesellschaft hat für die Anschaffung von Gebäuden Fremdkapital in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen (Ausnutzung des günstigeren Zinsniveaus). Im September 2011 wurde für einen Teil (ca 25 %) der in CHF gesamten aushaftenden Kreditverbindlichkeiten ein Währungsoptionsvertrag für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Die Optionsprämie ist nachträglich als Folge des fremdfinanzierten Erwerbs der Einkunftsquelle (Vermietung und Verpachtung) notwendig geworden. Wäre dieser Optionsvertrag nicht abgeschlossen worden, hätte die vollständige Zwangskonvertierung aller aushaftenden Kreditverbindlichkeiten in Euro gedroht. Die noch im Beschwerdezeitraum (2011) entrichtete Optionsprämie betrug 28.050 Euro. Da sich der Frankenkurs damals wieder erholt hatte, ist die Option zum Laufzeitende () wertlos verfallen.
2. Die Entscheidung
2.1. Die Entscheidung des BFG
Das BFG anerkannte die Abzugsfähigkeit ...