Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verträge zwischen nahen Angehörigen im Anwendungsbereich des MRG
Das BFG hat im gegenständlichen Fall die steuerliche Anerkennung eines dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegenden befristeten Bestandverhältnisses zwischen Ehegatten untersagt. Aufgrund der fehlenden Schriftlichkeit, die § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG bei Verwendung von bestimmten Klauseln (zB Befristung) vorsieht, wurden die vom VwGH entwickelten Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen nicht als erfüllt angesehen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in einem 1906 errichteten Gebäude liegenden Wohnung und vermietet diese an seine Ehegattin, die das Mietobjekt als Ordination für ihre berufliche Tätigkeit nutzt. Über das Mietverhältnis wurde zunächst im April 2009 ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen, der am schriftlich fixiert wurde. Den Inhalt des Mietvertrags bilden ua eine Befristung auf zehn Jahre, wodurch das Mietverhältnis am automatisch endet, sowie der Vertragspunkt Mietzins, der „757,60 Euro inkl Betriebskosten (derzeit 145.70 Euro monatlich) für das Jahr 2009 und 2010“ beträgt. „Ab Fertigstellung der Umbauarbeiten (voraussichtlich Ende 2010) wird der Mietzins auf 950 Euro inkl Betriebskosten angeh...