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SWK 13-14, 5. Mai 2018, Seite 664
Verfahren: Parteienerklärung
Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist – im Hinblick auf § 115 BAO iVm § 269 Abs 1 BAO – die Absicht der Partei zu erforschen. – (§ 115 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2016/15/0053)