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BFGjournal 1, Oktober 2008, Seite 21

Gutgläubigkeit versus fehlende Rechnungsadresse?

Marco Laudacher

Die EuGH-Entscheidungen vom , Rs. C-439/04, Kittel, und Rs. C-440/04, Recolta Recycling SPRL, brachten wichtige Aussagen zur Frage der Gutgläubigkeit des Unternehmers und ihrer Prüfung in Karussellbetrugsfällen. Die Rechnungsmerkmale in § 11 UStG 1994 bleiben dessen ungeachtet weiterhin notwendige Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Bisher existiert weder in Deutschland noch in Österreich höchstgerichtliche Rechtsprechung, aufgrund deren trotz fehlender Rechnungsadresse bei bestehender Gutgläubigkeit der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden könnte. Auch der UFS hat dies bereits in mehreren Entscheidungen abgelehnt.

Gutgläubigkeit und EuGH-Rechtsprechung

Der EuGH führt in der Entscheidung Kittel aus, dass ein nationales Gericht den Vorsteuerabzug verweigern kann, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (Rz. 59, 61). Steht dagegen fest, dass der Steuerpflichtige weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in einen Betrug einbezogen war, so steht dies einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, won...

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