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Zur Protokollierung von Gremiensitzungen unter besonderer Berücksichtigung von Tonbandaufnahmen (Teil II)
Der Dokumentation von Gremiensitzungen kommt angesichts der vielseitigen Haftungsgefahren, die mit einer Tätigkeit als Organmitglied in einem Gremium verbunden sind, erhebliche Bedeutung zu. Aufbauend auf dem ersten Teil dieses Beitrags (Aufsichtsrat aktuell 2022, S 166 ff) wird im vorliegenden zweiten Teil im Besonderen auf die Frage der Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen zur Protokollierung von Gremiensitzungen eingegangen. Abgesehen von der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen sind dabei auch persönlichkeitsrechtliche Aspekte, insbesondere das Thema Datenschutzrecht, zu berücksichtigen.
1. Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen
Die Anfertigung einer Tonbandaufnahme ist – das ergibt sich aus den bisherigen Ausführungen zweifelsfrei – zur gesetzeskonformen Protokollierung von Gremiensitzungen nicht erforderlich. Mitunter ist eine solche aber durchaus zweckmäßig, insbesondere wenn die besprochenen Gegenstände und/oder die persönlichen Beziehungen der Mitglieder im Gremium tendenziell konfliktbelastet sind und solcherart eine möglichst detaillierte Protokollierung erforderlich, mindestens aber angemessen und hilfreich ist.
Die Stellungnahmen in der Literatur stehen Tonbandaufna...