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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 65

(Kontakt-)Sauna und Umsatzsteuersätze

Wolfgang Aigner

Steht für die Besucher eines Saunabetriebs nicht die körperliche Erbauung, der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung des Wohlbefindens im Vordergrund, sondern sollen vor allem sexuelle Kontakte angeknüpft werden, unterliegt das Entgelt für den Saunabesuch dem Normalsteuersatz von 20 %.


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Dr. Wolfgang Aigner, UFS Wien
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