Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 63

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
; beim VwGH anhängig unter 2008/13/0243
Rückzahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen i. Z. m. nicht steuerpflichtigen Einkünften
Laut UFS sind rückerstattete Pensionsversicherungsbeiträge keine steuerpflichtigen Einkünfte, wenn die Pensionsversicherungsbeiträge mit nicht steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang standen und somit keine Werbungskosten darstellten. Das Finanzamt vertritt jedoch die Ansicht, dass § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 vorsieht, die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu zählen, sofern die Pflichtbeiträge ganz oder teilweise aufgrund des Vorliegens von Einkünften einbehalten oder zurückgezahlt wurden.
§ 3 Abs. 1 Z 11, § 20 Abs. 2, § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988
S. 64Auch wenn die seinerzeitigen Einkünfte gemäß § 3 EStG 1988 steuerbefreit waren, handelte es sich dabei dennoch um solche aus nichtselbständiger Arbeit. Denn § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 differenziert nicht danach, ob sich die zurückgezahlten Beiträge als Werbungskosten steuerlich voll, teilweise oder nicht ausgewirkt haben.
-G/07; beim VwGH anhängig unter 2008/13/0243
Dienstgebereigenschaft bei „Poolschwestern“
Laut UFS führt das bloße Vermitteln von Pflegekräften an ein Krankenhaus oder Pflegeheim, die in...

Daten werden geladen...