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Steht Österreich an den aus einem Privatdarlehen resultierenden ausländischen Zinserträgen das Besteuerungsrecht zu?
Die aus der Darlehensgewährung an eine niederländische Kapitalgesellschaft resultierenden Zinsen, die dem Kontokorrentkonto des Berufungswerbers gutgeschrieben werden, stellen dann steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn sie dem Berufungswerber zugeflossen sind, d. h., wenn er rechtlich und wirtschaftlich frei über die Einnahmen verfügen kann. Ein nachträglicher Verzicht auf den bereits entstandenen Zinsanspruch ist dabei irrelevant.
Nach dem DBA zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande (DBA-Niederlande) steht Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Zinserträgen zu, wenn der Berufungswerber in Österreich ansässig ist. Dabei kann die Übertragung der Wohnung gegen ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht nicht als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden, wenn weiterhin die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung besteht.
Nach dem DBA zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien (DBA-Belgien) sind Drittstaatseinkünfte ebenfalls in dem Staat zu versteuern, in dem der Berufungswerber ansässig ist. Bei zwei Wohnsitzen entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Ist jedoch infolge der Kürze des Auslandsa...