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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 44

UFS und Werbungskosten von Lehrpersonen

Martin Kuprian und Andreas Freisinger

Engagierten Lehrpersonen erwachsen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zahlreiche Aufwendungen. Regelmäßig kommt es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit als Werbungskosten. Die Steuerpflichtigen und die Abgabenbehörden befinden sich dabei oftmals im Spannungsfeld des § 16 (Werbungskosten) und des § 20 (nichtabzugsfähige Aufwendungen) EStG 1988. Im Folgenden wird diese Thematik und die Rechtsprechung des UFS zu diversen Ausgaben anhand ausgewählter Entscheidungen dargestellt.

Gesetzliche Bestimmungen

Werbungskosten

§ 16 EStG 1988 bestimmt, dass die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten sind. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist.

Im Weiteren folgen sodann nähere Ausführungen zu Arbeitsmitteln (§ 16 Abs. 1 Z 7), Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung (Z 8), Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen (Z 9) sowie Ausgaben bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Z 10).

Nichtabzugsfähige Ausgaben

Nach § 20 EStG 1988 si...

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