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BFGjournal 10, Oktober 2017, Seite 392

Energieabgabenvergütung: neuerliche Vorlagefragen an den EuGH

Angela Stöger-Frank

Der VwGH hat mit Beschluss EU 2017/0005 und 0006 vom betreffend die Revision Ro 2016/15/0041 (miterledigt Ro 2017/15/0019) dem EuGH gem Art 267 AEUV Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (beim EuGH anhängig zur Zahl C-585/17).

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 beabsichtigte der österreichische Gesetzgeber eine Einschränkung der Rückvergütung von Energieabgaben (zB Elektrizitätsabgabe, Mineralölsteuer). Es sollen nur mehr jene Betriebe, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, Anspruch auf Vergütung der Energieabgaben haben. Beim VwGH ist nun die Frage anhängig, ob trotz dieser Regelung des Budgetbegleitgesetzes 2011 auch Dienstleistungsunternehmen (zB Hotels) eine Erstattung der in den Jahren 2011 bis 2014 entrichteten Energieabgaben erhalten. Hintergrund ist die unionsrechtliche Deckung der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 vorgenommenen Einschränkung des Kreises der Erstattungsberechtigten auf die produzierenden Betriebe (und damit der Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe).

Die Vorlagefragen lauten:

1.

Ist eine Änderung einer genehmigten Beihilferegelung, mit der ein Mitgliedstaat auf die weitere Nutzung der Beihilfegenehmigung für eine bestimmte (t...

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