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BFGjournal 10, Oktober 2017, Seite 364

Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – erstes Halbjahr 2017 (II)

Melanie Raab und Bernhard Renner

In Fortsetzung des Artikels in der letzten Ausgabe des BFGjournals behandelt dieser Beitrag – gleichfalls thematisch gegliedert – weitere wichtige im ersten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, etwa zu Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR), Gruppenbesteuerung oder Umgründungen, versehen mit weiterführenden Praxishinweisen.

1. Körperschaften öffentlichen Rechts: Betrieb gewerblicher Art

Entscheidung: RV/3100603/2015, Revision nicht zugelassen

Normen: §§ 1 Abs 2 Z 2, 2 KStG 1988

1.1. Die Entscheidung

Gem § 1 Abs 2 Z 2 KStG sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) von KöR körperschaftsteuerpflichtig. § 2 Abs 1 KStG führt jene Tatbestandsmerkmale an, die erfüllt sein müssen, damit die Einrichtung einer KöR als BgA anzusehen ist. Bei deren Vorliegen begründet jede gesonderte wirtschaftliche Tätigkeit (Einrichtung) einer KöR einen selbständigen BgA. Bei einer Zusammenfassung zu einem einheitlichen Betrieb muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv zwischen den verschiedenen Betätigungen eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestehen.

Nach § 2 Abs 2 Z 3 KStG gelten als BgA auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch bestimmte...

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