Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geldwäscheprävention nach dem WTBG 2017
Berufsrechtliche Strafdrohungen und geforderte Maßnahmen
In einem früheren Beitrag wurden die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) ergeben, vorgestellt. Im Folgenden werden zunächst die berufsrechtlichen Strafdrohungen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Geldwäscheprävention aufgezeigt. Anschließend werden die konkret geforderten Maßnahmen zur Geldwäscheprävention näher beleuchtet, die gemäß dem risikoorientierten Ansatz anzuwenden sind. Anhand praktischer Beispiele wird gezeigt, wie die Sorgfaltspflichten vor Beginn und während einer aufrechten Geschäftsbeziehung anzuwenden sind und idealerweise in die berufstypischen Handlungen eingebaut werden können.
1. Änderungen im Hinblick auf die Sanktionierung
Neben dem neu eingeführten eigenständigen Geldwäschebegriff des WTBG 2017 ist vor allem die geänderte Strafdrohung hervorzuheben. Die bisher eher geringen Sanktionen bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus der Geldwäscheprävention werden nun durch einen Maßnahmenkatalog ersetzt, der von der Ausweitung des Tatbestands des § 105 WTBG 2017 über die Ausweitung der Prüfungsmaßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Geldwäscheprävention bis hin zu Strafdrohungen von bis zu einer Mio Euro und/oder Suspendierung der Berufs...