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Rechtsanwaltskosten iZm einem Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung?
Nach einem kürzlich ergangenen Erkenntnis des VwGH werden mit der Klagsführung betreffend die Haftung für die der Tochter entstandenen Kosten und die künftigen lebenslangen Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen existenziell wichtige Bereiche des Lebens angesprochen. Eine notwendige und zweckmäßige Prozessführung vorausgesetzt, könnten folglich Aufwendungen vorliegen, die auch beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden.
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Ro 2016/13/0026; RV/7104127/2014 |
1. Der Fall
Dem Erkenntnis des VwGH lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Revisionswerber ist der Vater einer 1986 geborenen Tochter. Im März 1999 wurde bei ihr ein mechanischer Klappenersatz der Aortenklappe und ein prothetischer Ersatz der Aorta ascendens durchgeführt. In weiterer Folge wurde sie aufgrund rezidivierender Fieberschübe stationär aufgenommen. Es bestand der Verdacht einer Infektion an der implantierten Kunstklappe. Bei der Tochter kam es zu einer septischen Entgleisung der Gerinnung und schließlich zu einer Hirnmassenblutung. Die Tochter des Revisionswerbers weist seither eine Behinderung von 100 % auf.
Der Revisionswerber, der auch...