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BFGjournal 7-8, Juli 2014, Seite 299

Darlehensrückzahlungen als Werbungskosten


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Darlehensrückzahlungen als Werbungskosten
RV/7100754/2013 (Revision unzulässig)

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer hat in den Jahren 2004 bis 2006 eine Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer absolviert. Die Kosten dafür finanzierte er mit Darlehen, die er in den nachfolgenden Jahren zurückbezahlte. Die Rückzahlungen des Jahres 2011 wurden als Werbungskosten geltend gemacht.

2. Die Entscheidung

§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 180/2004/ (AbgÄG 2004) bestimmt, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine Ausübung eines anderen Berufs abzielen, Werbungskosten sind.

Nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom , 2010/15/0101, ausgesprochen hat, ist bei fremdfinanzierten Aufwendungen der Abfluss (der geleisteten Beträge) bereits im Zeitpunkt der Zahlung (der Kosten) und nicht erst bei der Rückzahlung des Kredits oder des Darlehens erfolgt (vgl. auch Doralt, EStG [10. Lfg.] § 19 Tz. 7). Im Fall des Beschwerdeführers fällt der Zeitpunkt de...

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