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BFGjournal 7-8, Juli 2014, Seite 264

Fiktive Anschaffungskosten eines Zinshausanteils – Methoden der Immobilienbewertung

Hans Blasina

In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis trifft das BFG einige grundlegende Aussagen zur Immobilienbewertung. Insbesondere lehnt es die Anwendung von Methoden der Unternehmensbewertung auf Grundstücke ab, weil es für den Erwerb und die Vermietung von Immobilien ohnedies einen gut definierten Markt gibt, der die sachlich zutreffende Bewertungsbasis bildet.


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RV/7100746/2012 (Revision unzulässig)

1. Der Fall

L ist Hälfteeigentümer eines Zinshauses in guter Wiener Lage. Diesen Hälfteanteil hat er mit Schenkungsvertrag vom von seiner Mutter M übertragen bekommen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG i. d. F. vor BGBl. I Nr. 85/2008 hat L in der Folge die fiktiven Anschaffungskosten der AfA-Bemessung zugrunde gelegt. Das Haus steht nunmehr je zur Hälfte im Eigentum des L und der W. Von den 19 Wohneinheiten sind je vier an L bzw. W vermietet. Die von W gemieteten Wohnungen machen 23,82 % der Nutzfläche aus, die von L gemieteten 19,19 %. W wohnt in einer Wohnung (Top 16) selbst und vermietet den Rest weiter, L vermietet sämtliche Wohnungen weiter. Die Wohnung Top 16 wurde von W im Zuge eines von ihr selbst getragenen Dachbodenausbaus errichtet, die Wohnungen Top 17 und 18 wurden von M ebenfalls im Rahmen e...

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