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Ist trotz Verstoßes gegen die Formvorschrift, die Abgabenerklärung durch einen Rechtsanwalt oder Notar elektronisch vorzulegen, das Finanzamt verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen?
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Ist trotz Verstoßes gegen die Formvorschrift, die Abgabenerklärung durch einen Rechtsanwalt oder Notar elektronisch vorzulegen, das Finanzamt verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen? | |
RS/7100139/2014, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer schloss mit seinem Vater einen Übergabsvertrag ab und zeigte ihn dem Finanzamt am mit Abgabenerklärung Gre 1 in Papierform an. Trotz Aufforderung durch das Finanzamt, das Formgebrechen zu beheben – nämlich die Abgabenerklärung elektronisch durch einen Notar oder Rechtsanwalt über FinanzOnline vorzulegen –, kam der Beschwerdeführer dem nicht nach. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer nicht fest, und die Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung ging im Wege einer Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers gemäß § 284 BAO auf das BFG über.
S. 34 2. Entscheidung
Das BFG gab der Säumnisbeschwerde statt und setzte mit Erkenntnis erstmalig die GrESt fest: Die Formvorschrift des § 10 Abs 2 Satz 1 GrEStG fand im Zusammenhang mit der Einführung der Immobilienertragsteuer in das Grunderwerbsteuergesetz Eingang. Eine Abgabenerklärung ist ein Anbringen, über welches das Finanzamt ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden hat. Nach Judikatur und Literatur wird zwischen ...