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Keine Neuberechnung des Jahressechstels der (sonstigen) Bezüge aus zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen im Veranlagungsverfahren
Bei Auszahlung sonstiger Bezüge aus zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen findet eine Anpassung des Jahressechstels (auf Basis eines Dienstverhältnisses) nur dann statt, wenn dem (zweiten) Dienstgeber die Bezüge aus dem ersten Dienstverhältnis bekanntgegeben werden. Sonst hat im Veranlagungsverfahren ex lege keine Neuberechnung des Jahressechstels, sondern lediglich eine Anpassung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Steuer zu erfolgen.
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RV/7103447/2014, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Zunächst wurde der als Expatriate im Inland tätige, die niederländische Staatsbürgerschaft besitzende Beschwerdeführer aufgrund eines für den Zeitraum vom bis zum ausgestellten Lohnzettels zur Einkommensteuer 2011 veranlagt, wobei der Bezug habende Bescheid vom auf eine Gutschrift von 4.687 Euro lautete. Gegen vorgenannten Bescheid wurde innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist mit Schriftsatz vom Berufung erhoben und hierbei die Neufestsetzung der Einkommensteuer 2011 beantragt.
Zunächst führte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers aus, dass dieser im Zeitraum vom bis zum von seinem in den Niederlanden domizilierten Arbeitgeber nach Österreich entsand...