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Werbungskosten eines nichtselbständig Tätigen mit Nebeneinkünften als Vortragender
Das BFG hatte sich in einem kürzlich entschiedenen Fall mit diversen als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen, ua für Literatur, Telefon, Internet, Bewirtung und die mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Reparaturkosten für den PKW, eines nichtselbständig Tätigen mit Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit als Vortragender auseinanderzusetzen.
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1. Der Fall
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Vortragender sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge der Veranlagung der Einkommensteuer machte er zahlreiche Aufwendungen (für Literatur, Büromaterial, Telefon und Internet, Fortbildung, Reisen etc) in Höhe von insgesamt 10.599,78 Euro für das Jahr 2008 und in Höhe von insgesamt 7.535,39 Euro für das Jahr 2009 geltend, die er – in Anlehnung an die Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung – zu 50 % den Einkünften aus selbständiger Arbeit und zu 50 % den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuordnete.
In den – nunmehr angefochtenen – Bescheiden betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009 wurden vom Finanzamt die Aufwendungen f...