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(Teilweiser) Anspruch auf Familienbeihilfe bei krankheitsbedingtem Abbruch der Berufsausbildung
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(Teilweiser) Anspruch auf Familienbeihilfe bei krankheitsbedingtem Abbruch der Berufsausbildung | |
RV/7101222/2014 | § 2 Abs. 1 lit. b und d FLAG |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin gab dem Finanzamt bekannt, dass ihre Tochter mit Oktober 2013 das Studium an der pädagogischen Hochschule X beendet hat. In der Folge wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge als im Zeitraum vom bis zum zu Unrecht bezogen zurückgefordert, mit der Begründung, dass von einem ernsthaft betriebenen Studium nicht gesprochen werden könne, da dieses bereits in den ersten drei Kalendermonaten nach Fortsetzungsmeldung beendet worden sei, weswegen auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe im Zeitraum der Beendigung der Schulausbildung im Juni 2013 und dem Beginn der nächsten Berufsausbildung bestehe.
Im Rechtsmittel wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Abbruch des Studiums rein aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sei. Unbestritten steht fest, dass die Tochter der Beschwerdeführerin im Juni 2013 die Reifeprüfung an einer BHS abgelegt hat und im Anschluss daran im Oktober 2013 als ordentliche Studierende das Bachelorstudium Lehramt für Volksschulen an der Pädagogischen Hochschule X aufgenommen bzw....