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Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei längerfristiger Unterbrechung der Schulausbildung
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Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei längerfristiger Unterbrechung der Schulausbildung | |
RV/100597/2014 |
1. Der Fall
Nach unstrittiger Aktenlage hat die Tochter des Beschwerdeführers die Ausbildung an der Schule X am abgebrochen und sich mit an einer in Wien domizilierten Abend-AHS für Berufstätige angemeldet. Demzufolge forderte das Finanzamt Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge – als im Zeitraum vom bis zum zu Unrecht bezogen – zurück. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, dass der Abbruch der SchuleS. 244 am aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sei und sich seine Tochter im Anschluss daran erfolglos um eine Lehrstelle bemüht habe. Schlussendlich sei ihr, im Anschluss an eine Absage wegen erhöhter Anmeldezahlen, im November 2012 ein Fixplatz im Abendgymnasium zugesagt worden, das sie seit dem besucht.
2. Die Entscheidung
Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine „Berufsausbildung“ im Sinne des FLAG vor, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig absolviert wird und dieses Bemühen um den Ausbildungserfolg durch den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und das Antreten zu den geforderten Prüfungen auch nach außen in Ersche...