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BFGjournal 9, September 2017, Seite 343

Konsequenzen der Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch den VfGH für beim BFG anhängige Beschwerdeverfahren

Katharina Cede-Lugstein

Im Juni 2017 hat der VfGH in drei Fällen Prüfungsbeschlüsse gefasst und somit von Amts wegen Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, denen Entscheidungen des BFG zugrunde liegen. Dieser Beitrag stellt kurz dar, worum es in den Beschlüssen des VfGH jeweils geht, und versucht sodann, die Konsequenzen für noch beim BFG anhängige Beschwerdeverfahren zu erläutern sowie Hinweise für die Praxis des BFG zu geben.

1. Die Fälle

1.1. E 114/2016

Der Beschwerdeführer vor dem VfGH war im Februar 2014 wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe bestraft worden. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheidung des RV/7500705/2014, als unbegründet abgewiesen. Das Beschwerdeverfahren hat im vorliegenden Fall ein Jahr, neun Monate und 21 Tage, somit mehr als 21 Monate, gedauert. Gem § 24 Abs 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) hat das BFG für gem Art 131 Abs 5 B-VG übertragene Rechtsmittel betreffend Verwaltungsübertretungen das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) anzuwenden, wobei die Frist gem § 43 Abs 1 VwGVG 24 Monate (statt 15 Monate) beträgt. Nach Ablauf der 24 Monate (bzw 15 Monate nach dem VwGVG) tritt das Straferkenntnis ex lege außer Kraft und das Verfahren ist ...

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