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BFGjournal 9, September 2017, Seite 309

Anteiliger Sachbezug als Werbungskosten bei Familienheimfahrten mit Firmen-Kfz

Entscheidung: RV/2101365/2016, Revision nicht zugelassen.

Normen: §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988.

Die uneingeschränkte Überlassung einer Nutzung eines Firmen-Kfz führt im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Zufluss, der durch den Ansatz eines Sachbezugs bei der Lohnverrechnung Berücksichtigung findet. Korrespondierend dazu ist der Einsatz dieser Nutzung im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses als ein zu Werbungskosten führender Abfluss anzusehen, der mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs bzw einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten ist. Dieser Grundsatz muss ebenso gelten, wenn im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine Nutzung des überlassenen Firmen-Kfz darin besteht, dass steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten durchgeführt werden.

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