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BFGjournal 9, September 2017, Seite 306

Überprüfung des Grenzbetrages beim Alleinverdienerabsetzbetrag

Peter Unger

Die Frage, ob im Zuge der Überprüfung eines Anspruches auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag der Einkommensteuerbescheid des/r Ehepartners/in eine Bindungswirkung hinsichtlich des maßgeblichen Grenzbetrages nach § 33 Abs 4 Z 1 EStG entfaltet oder nicht, wurde bislang in der Rechtsprechung des UFS/BFG und der Lehre nicht einheitlich beantwortet. Eine Rechtsprechung des VwGH liegt hierzu (noch) nicht vor. In seiner Entscheidung vom , RV/3100290/2011, kam das BFG mit näherer Begründung zu dem Ergebnis, dass eine solche Bindungswirkung – ua aus verfassungsrechtlichen Überlegungen – nicht anzunehmen ist.


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RV/3100290/2011, Revision zugelassen
§§ 33, 67 EStG 1988; § 299 BAO

1. Der Fall

Nachdem der Beschwerdeführerin zunächst antragskonform der Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt worden war, hob die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid gem § 299 BAO wieder auf. Im neuen Sachbescheid wurde der Beschwerdeführerin der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mehr zuerkannt, weil die Einkünfte ihres Ehepartners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000 Euro seien.

Dagegen wendete sich die Beschwerde, in der überdies die Unbilligkeit der Aufhebung nach § 299 BAO ins Treffen gefü...

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