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BFGjournal 6, Juni 2019, Seite 266

Nichtbuchführungspflichtigen Landwirten ist die Umsatzbesteuerung nach allgemeinen Bestimmungen nicht zumutbar

Michael Tumpel

Mit Erkenntnis vom , RV/7101189/2018, hat das BFG über die Revision gegen Bescheide des Finanzamtes Waldviertel entschieden, mit denen die Umsatzsteuer für Umsätze aus Lieferungen von Wein aus eigener Produktion für die Jahre 2011 bis 2015 einer nichtbuchführungspflichtigen GesbR festgesetzt wurden. Das Finanzamt vertrat entgegen der Rechtsauffassung der steuerlichen Vertretung des Unternehmens die Ansicht, dass in richtlinienkonformer Interpretation des § 22 UStG die land- und forstwirtschaftliche Pauschalbesteuerung auf Ebene der GesbR nicht angewendet werden könne und die Umsätze und Vorsteuern daher nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG berechnet werden müssten.

Das Erkenntnis des BFG erfolgte vor dem Hintergrund des C‑340/15, Nigl ua, sowie des Erkenntnisses . Das BFG hatte in Umsetzung des EuGH-Urteils zunächst festgestellt, dass im Rahmen der Landwirtschaft tätige GesbR, die sich für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten zusammenschließen, aber dennoch ihre Tätigkeiten im Wesentlichen selbständig ausüben und nach außen in Erscheinung treten, eigenständige Unternehmer für Zwecke der Umsatzsteuer sind. Offen geblieben ist d...

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