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Einbringung – Einschränkung des Besteuerungsrechts an den Gegenleistungsanteilen
In den vorliegenden Entscheidungen beschäftigten sich die Gerichte mit der Frage, ob bei einer internationalen Einbringung von Mitunternehmeranteilen eine Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs an den Gegenleistungsanteilen zur Realisierung stiller Reserven führt.
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RV/1100533/2018, Revision nicht zugelassen; Ro 2016/15/0032; RV/1100018/2014, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Die in Deutschland ansässigen natürlichen Personen X und Y brachten mit Einbringungsvertrag vom ihre mittelbar über eine deutsche Personengesellschaft gehaltene Kommanditbeteiligung an einer operativ tätigen österreichischen GmbH & S. 250 Co KG zum Umgründungsstichtag in eine in Deutschland ansässige GmbH ein. In der Feststellungserklärung der österreichischen GmbH & Co KG für das betroffene Wirtschaftsjahr und in den Einkommensteuererklärungen betreffend die beschränkte Steuerpflicht von X und Y wurde der Einbringungsvorgang als steuerneutrale Einbringung zu Buchwerten gem § 16 Abs 1 Satz 1 UmgrStG behandelt, weil die Entstrickungsnorm des § 16 Abs 2 Z 1 iVm § 16 Abs 2 Satz 2 UmgrStG nach Ansicht der Steuerpflichtigen nicht anwendbar sei.
2. Die Entscheidung
2.1. Argumentation der Finanzve...