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Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Dividenden aus Vorzugsaktien
Das BFG befasste sich mit der Anwendbarkeit der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs 1 Z 1 KStG auf Ausschüttungen aus stimmrechtslosen Vorzugsaktien, die den Vorzugsaktionären keine Beteiligung am Liquidationsgewinn gewähren, dafür aber einen durch den Stammaktionär gesicherten Dividendenanspruch sowie eine Rückübertragungsgarantie. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die fraglichen Beträge aufgrund des unstrittig erfüllten Erfordernisses einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung steuerfreie Beteiligungserträge darstellen.
1. Der Fall
Die Tochter AG gab im Jahr 2006 neue, stimmrechtslose, limitierte Vorzugsaktien mit unbegrenzter Laufzeit aus, die zunächst zur Gänze von der Mutter AG gezeichnet wurden. Anschließend erwarb die AB GmbH (Beschwerdeführerin, Bf) im Jahr 2006 einen Teil dieser Vorzugsaktien von der Mutter AG. Den Ausgabebedingungen zufolge erhielten die Aktionäre eine als Höchstdividende ausgestaltete Vorzugsdividende vor den Stammaktien. Die Vorzugsaktionäre hatten zudem das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, wobei ihnen kein Stimmrecht zukam. Im Fall der Auflösung oder Abwicklung erhielten die Aktio...