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Familienbesteuerung und Pendlerförderung
Ergänzende Anmerkungen aus regionaler Perspektive
Lachmayer beschäftigt sich in SWK 12/2018 mit gemischt veranlassten Aufwendungen, ua Pendlerpauschale, doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten. Ohne auf die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit des Abzugs einzugehen, bedürfen die mE einseitigen, vielleicht primär aus dem Blickwinkel einer Hauptstadtbetrachterin gemachten Aussagen aber einer Ergänzung.
1. Pendlerpauschale
Hier schreibt Lachmayer: „Der Grund, wieso ein Steuerpflichtiger über eine größere Entfernung zur Arbeit pendeln muss, liegt meistens in einer privaten Entscheidung begründet, etwa weil man in dem Ort aufgewachsen ist und diesen nicht verlassen möchte [!]; die Familie dort lebt; man sich nur dort den Wohnraum leisten kann, den man sich wünscht, etc.“ Und dann: „Weil er gerne ein Haus mit Garten hätte […].“
Das mag auf Wien und seine Umgebung zutreffen, die Autorin kennt aber vermutlich nicht jene Steuerpflichtigen, die in einem Seitental eines oststeirischen Bezirks wohnen, ihren Arbeitsplatz infolge der Schließung eines Industriebetriebs verloren haben und nach langer Arbeitsplatzsuche nach Graz oder Wien pendeln müssen. Ein solcher Betroffener sitzt drei oder vier Stunden täglich im Auto, Bus oder Zug, ...